Vor einiger Zeit hielt es die Düsseldorfer Bezirksregierung für opportun, einige grob geschmacklose oder auch nach dem deutschen Strafrecht eindeutig illegale Webseiten sperren zu lassen. Wohlgemerkt werden alle diese Seiten im Ausland betrieben; nur in Deutschland sollten sie, so die Sperrverfügung, nicht abrufbar sein.
Realisiert werden sollte dies durch eine Manipulation der Namensauflösung für die betroffenen Webseiten - ein Verfahren, daß übrigens mit einfachsten Mitteln ohne Probleme zu umgehen ist.
Nun wurden die Sperrungsverfügungen gerichtlich bestätigt, und das ist in der Tat aus zwei Gründen erschreckend:
Erstens: Deutsche Richter wissen offenbar immer noch nicht, wie das Internet funktioniert. Die Naivität, mit der hier Sperrungsverfügungen erlassen und durchgesetzt werden, erinnert doch stark an Äußerungen eines Politikers mit noch weniger Ahnung von vor ungefähr zwei Jahren, der forderte, im "deutschen Internet" dürften "jugendgefährdende Inhalte" erst "nach 22 Uhr " "gesendet" werden.
Zweitens: Medienkompetenz entwickelt nicht derjenige, dem es verboten wird, bestimmte Inhalte zu konsumieren. Damit will ich nicht sagen, daß ich es begrüße, daß im Internet obszön geschmacklose Fotos, rechtsradikale Propaganda oder Anleitungen zum Bombenbasteln abzurufen sind. Aber: Wer seine Kinder im Internet surfen läßt, ist ohne Frage selbst dafür verantwortlich, auch hier seinem Erziehungsauftrag nachzukommen. (Vgl. auch Fernsehen, Altersbeschränkung.) Und: Wer (als Erwachsener) unbedingten Wert auf solche Inhalte legt, wird auch an sie herankommen, wenn die Düsseldorfer Bezirksregierung noch ein paar mehr Sperrungsverfügungen erläßt und ein paar mehr ahnungslose Richter sie bestätigen.
Vielleicht wäre es sinnvoller, das viele Geld, das für diese Albernheiten ausgegeben wird, in die politische Bildung junger Menschen zu investieren als in Zensurversuche für ein Medium, das strukturbedingt nicht zu zensieren ist.
Es sei denn, jeder Deutsche hat in Zukunft eine Lizenz für die Internetbenutzung zu erwerben, die dann ausschließlich über einen staatlich kontrollierten Provider erfolgt. Vergleiche auch Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes.
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